Menschen, Natur und Demokratie schützen. Dafür stehen wir.

Was ist eine Gemeinde?

Die Gemeinde ist die kleinste verwaltungstechnische und demokratische Einheit in Deutschland. Der Kreis Calw hat 25 Gemeinden, davon sind 10 Städte. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinden und ihm obliegt die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Damit auch kleinere Orte im Gemeinderat mitreden können, gibt es noch die Ortschaftsräte. Sie beraten die Gemeinderäte wenn es um die Belange ihres Ortes geht. Am 8.6. werden sowohl die Gemeinderäte als auch die Ortschaftsräte neu gewählt.

Was ist eigentlich der Kreistag?

Ein Landkreis ist ein Zusammenschluss von Gemeinden, in denen Aufgaben übernommen werden, die zwischen den Gemeinden anfallen, z.B. Verbindungsstraßen. Der Landkreis ist aber auch zuständig für Aufgaben, die für einzelne Gemeinden einfach zu groß sind, wie z.B. die Müllabfuhr oder Krankenhäuser. Am 9.6. wird auch der Kreistag neu gewählt, der das wichtigste Verwaltungsorgan des Landkreises ist. Es wird ergänzt vom zweiten Verwaltungsorgan, dem Landrat, der Vorsitzende/r des Landtags ist.

Fragen und Antworten zur Kommunalwahl

Wie kommt man in den Gemeinde- oder Kreisrat?

Auch das Zustandekommen der Wahlen, angefangen von den Kommunalwahlen vor Ort, die dieses Jahr am 9. Juni in Baden-Württemberg stattfinden, bis hin zur Europawahl, die am gleichen Tag stattfindet, ist gesetzlich genau geregelt. Wer sich zu Wahl stellt, muss sich entscheiden, ob er für eine bestimmte Partei kandidieren will.

Wer sich zum Beispiel gegen die Klimakatastrophe engagieren und deshalb für die GRÜNEN in den Gemeinderat oder Kreistag will, war zu einer Nominierungs-Versammlung unserer Partei eingeladen und konnte dort seine Kandidatur bekannt geben. Dafür muss er oder sie nicht einmal Parteimitglied sein. Wenn er oder sie eine Mehrheit der Anwesenden überzeugt, werden der Reihe nach Kandidat*innen auf die Plätze der Wahlliste gewählt. In geheimer Abstimmung. Also wird erst die Spitzenkandidatin gewählt, dann der Mann für den Platz zwei, und so weiter, bis die maximale Anzahl auf der Wahlliste erreicht ist. Diese Liste muss zu einem festgelegten Termin beim lokalen Wahlamt eingereicht werden. Dort wird geprüft, ob damit alles in Ordnung ist. Wenn ja, veröffentlicht die Stadt in ihrem Mitteilungsblatt, welche Bürgerinnen und Bürger auf welchen Wahllisten, also für welche Partei kandidieren. Entsprechend werden die Wahllisten gedruckt und am Wahltag werden diese Listen genutzt, damit die Wahlberechtigten sich überlegen können, wem sie ihre „Stimme geben“.

Da nicht alle Wähler ausschließlich die GRÜNEN wählen, entsteht eine gemischte Zusammensetzung des Rates, die exakt der Mischung der abgegebenen Stimmen entspricht. Nicht die Liste mit den meisten Stimmen bekommt alle Sitze („the winner takes it all“, wie in den USA), sondern proportional zum Stimmenanteil bekommen je Liste so und so viele Männer und Frauen auf den Wahllisten einen Sitz im Parlament mit vollem Stimmrecht (frz. parler = sprechen). Wer auf einer Wahlliste die meisten Stimmen bekommen hat, zieht als erste für diese Liste ins Parlament – und so weiter. Wieder zieht sich dieses demokratische Prinzip bis hinauf ins Europa-Parlament.

Was hat`s mit der Demokratie auf sich?

Nach der Herrschaft der NSDAP und Adolf Hitlers von 1933 bis 1945, nach dem von dieser rassistischen Diktatur entfachten II. Weltkrieg und der brutalen Ausrottung von Millionen Juden in Deutschland, wurde von den Siegermächten in den westlichen Besatzungszonen eine Demokratie begründet. Damit wagten die Alliierten England, Frankreich und die USA ein Experiment, um gegenüber der im Osten siegreichen Sowjetunion zu beweisen, dass das „westliche“ kapitalistische System besser sei. Ein Experiment war das deshalb, weil nach der Machtergreifung 1933 die NSDAP innerhalb des demokratischen Systems der Weimarer Republik der Rechtsstaat innerhalb von wenigen Monaten ausgeschaltet wurde. Oft wird geschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland auf einem „Wohlstandversprechen“ begründet wurde.

„Demos“ bedeutet Volk. Demokratie ist also die Herrschaft des Volkes. Wenn sich eine Bevölkerung trifft, um über eine Sache zu beschließen, dann ist das eine direkte Demokratie. In der Schweiz werden öfter Volksabstimmungen durchgeführt. Die Mehrheit entscheidet. Da man in einem großen Land wie Deutschland unmöglich immer alle Wahlberechtigten bei jeder Gesetzgebung direkt befragen kann, wurde eine „repräsentative“ Staatsform begründet. Also werden je Wahlkreis eine Anzahl „Repräsentanten“, sprich: Volksvertreter gewählt. Aus diesen Männern und Frauen setzten sich dann die gesetzgebenden Räte zusammen. Eine Person, eine Stimme. Das gilt von der untersten Ebene, den Räten in den Gemeinden, in den Kreisen, in den Ländern bis hinauf zum Bund, wo der Rat Bundestag heißt und bis hinauf zur Regierung Europas (wo einiges komplizierter ist).

Die Kontrolle (und Verteidigung) dieses freiheitlichen Systems obliegt der Justiz und der freien Presse. Ihre Unabhängigkeit ist vom Grundgesetz geschützt.



 

 

 

 

 

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des
Menschen ist unantastbar. 1949 wurde das
Grundgesetz verkündet, vier Jahre nach dem
Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten
die grauenhaften Verbrechen des Naziregimes
vor Augen, als sie sich dazu entschlossen,
die Würde des Menschen ganz nach vorn zu stellen.
Foto: Bundesregierung/Tybussek

 

Die Wahlen zu den Räten sind somit das höchste demokratische Gut, das der „Souverän“, der Herrscher im Land - also das Volk - besitzt. Durch Abgabe seiner Stimme, übergibt er dieses wertvolle Gut an gewählte „Abgeordnete“, der oder die fortan als Bevollmächtigte handeln und im Rat Verordnungen und Gesetze beschließen dürfen, die dann für das gesamte Wahlvolk gelten. Diese Beschlüsse gelten auch für die Minderheit der Wähler. Das kann zu Streit und Unmut führen. Der englische Premierminister Churchill sagte dazu: „unter allen schlechten Regierungsformen, ist die Demokratie die beste!“

Wie sind die grünen Listen entstanden?

Grundsätzlich darf jeder, der das sogenannte passive Wahlrecht besitzt, sich zur Wahl vorschlagen lassen. In der Nominierungsveranstaltung können die grünen Mitglieder vor Ort dann ihre Zustimmung geben (oder eben auch nicht). Dabei geht es vor allem darum, grüne Werte und nicht das grüne Parteibuch zu besitzen. Einige unserer grünen Listen gehen sogar noch einen Schritt weiter und bezeichnen sich bewusst als "unabhängige" grüne Listen um ihrer individuellen inhaltlichen Prägung Ausdruck zu verleihen. Das ist vollkommen okay, denn jeder Ort und jeder Mensch ist unterschiedlich.

Praktisch gesehen ist es in der Lokalpolitik so, dass viele Ortsverbände von Parteien bislang Probleme damit hatten, die "Liste vollzukriegen". Das war bei uns Grünen im Landkreis Calw auch oft so, denn der Job im Gemeinderat ist ein ehrenamtlicher. Da wird ein großer Zeitaufwand erwartet, den viele Berufstätige, Eltern, Menschen mit Behinderungen etc. nicht stemmen können. 

Dieses Jahr merken wir hier im Kreis Calw, dass die Politikverdrossenheit einer Stimmung des Aufwachens gewichen ist. Angesichts der jüngsten AfD-Skandale und der "wohltemperierten Grausamkeit", die uns in Aussicht gestellt wird, haben viele das Gefühl, dass sie sich JETZT engagieren müssen. Dies hat sich bei uns Grünen - aber auch bei allen anderen demokratischen Parteien - in einem Mehr an Mitgliedern ausgedrückt. Aber auch in einem Mehr an Menschen, die sagen: "Wir wollen konkret vor Ort im Gemeinderat dafür sorgen, dass grüne Werte mehr Beachtung finden."

Deshalb haben wir für die Kommunalwahl 2024 oft sogar übervolle Listen und treten in mehr Orten zur Gemeinderatswahl an als jemals zuvor.

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